
AGB
Vertragspartner
• Ihr Vertragspartner ist Mario Schauster (msshoots.de)
• D – , 53773 Hennef
• Mobil: 0157 / 80 80 50 70
• Steuer-Nr.: 220/5398/2885
Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB und Konditionen gelten für alle des Fotografen erteilten Aufträge, für seine Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie gelten mit Entgegennahme von Leistung als akzeptiert und vereinbart.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie vorliegen (Dateien, Papierbilder, Videos, Produkte usw.).
3. Nebenabsprachen sind nur in schriftlich vereinbarter Form gültig und abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur von dem Fotografen schriftlich anerkannt wirksam.
4. Der Vertrag (auch mündlich) kommt zustande sobald Leistung beansprucht wurde (Inanspruchnahme eines Shootings, Annahme von Bildmaterial usw.).
5. Der Auftraggeber kennt den Stil des Fotografen, in der Gestaltung der Bilder (Produktion und Postproduktion) ist sie daher frei.
Urheberrecht
1. Dem Fotograf steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle Verwendungsbereiche (er darf diese veröffentlichen, ausstellen usw… ) Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so ist es im Vorfeld ausdrücklich abzuklären.
2. Die von dem Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung an Dritte ist ohne Einverständnis des Fotografen somit ausgeschlossen (bei Events ausgenommen Gäste, Freunde, Verwandte usw.- für den ebenfalls rein privaten Gebrauch). Unter Dritte verstehen sich somit z.B. weitere Dienstleister wie Stylisten, Produkthersteller usw.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die kommerzielle/werbliche Nutzung der Bilder ist honorarpflichtig und bedingt eines neuen Vertrages mit dem Fotografen.
5. Bei jeglicher Veröffentlichung von Bildmaterial hat der Fotograf ein Recht auf die Nennung seines Namens in Form eines kurzen Hinweises (z.B. Foto: msshoots.de). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
6. Die RAW-Dateien verbleiben bei dem Fotografen. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nicht.
Leistungserbringung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung höchstpersönlich zu erbringen.
2. Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit am Veranstaltungsort aus. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Alle technischen Hilfsmittel werden vom Auftragnehmer bereitgestellt. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
3. Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit/ Unfall oder anderen triftigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, Höhere Gewalt, Unfall, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Eventuell gezahltes Honorar wird zurückerstattet. Der Auftragsnehmer wird versuchen, aus einem ausgewählten Netzwerk an Fotografen einen geeigneten Ersatz zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
4. Ein Rücktritt des Auftraggebers von einem geschlossenen Vertrag ist möglich und bedarf in jedem Fall schriftlicher Form. Die Ausfallkosten werden wie folgt berechnet:
5. Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins, bis maximal 3 Monate vor dem vereinbarten Termin der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Komplettpreises.
Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis maximal 30 Tage vor dem vereinbarten Termin der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Komplettpreises.
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 90 % des vereinbarten Komplettpreises.
Bei einem Rücktritt weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung wird der gesamte Komplettpreis fällig.
Sollte Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Covid-19) die Veranstaltung nicht möglich sein,
ist eine kostenlose Umbuchung auf einen neuen Termin möglich.
Vergütung / Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet;
2. Wird die vereinbarte Zeit bei einem Fotoshooting auf Kundenwunsch hin um mehr als 15 Minuten überschritten, so ist dieser Mehraufwand mit 100,00€ / angefangene halbe Stunde vom Auftraggeber zu zahlen. Bei Reportagen ist jede weitere Stunde (200€/Zusatzstunde) ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen, wenn die vereinbarte Zeit auf seinen Wunsch hin überschritten wird. Vor Berechnung erfolgt die Information durch den Fotografen, berechnet wird ab mündlicher Zusage durch den Auftraggeber.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Leistungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Bei Reportagen werden wenige ausgewählte Bilder allein in einer schwarz/weiß-Version abgegeben – ein Recht auf die Herausgabe der Bilder auch in Farbe besteht nicht, da sie durch schwierige Mischlichtverhältnisse nur in s/w gehalten werden können.
Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) sowie auch nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten (Dateien, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten) haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Raw-Dateien sorgfältig bis zu einem Jahr auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Filmen und Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Der Fotograf ist bemüht alle Gäste eines Events mindestens einmal zu fotografieren, kann jedoch nicht für das Fehlen einzelner Personen auf den Lichtbildern haftbar gemacht werden.
Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er die Einwilligung aller mitabzubildenden Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Datenschutz
1. Der Auftraggeber erteilt dem Fotografen die Erlaubnis seine Handynummer bis zur Erfüllung des Vertrags auf dessen mobilen Endgerät zu speichern und ihn ggf. über die App ,,WhatsApp“ zu kontaktieren.
2. Der Auftraggeber stimmt der Speicherung bei dem Fotografen und ggf. Weitergabe an Dritte von personenbezogenen Daten in Form von Lichtbildern zu (Dritte sind zum Beispiel Anbieter für Online-galerie, Abzüge, Produkte etc). Die Speicherung und Weitergabe der Lichtbilder ist für die Erfüllung des Vertrags relevant.
3. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und den Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
4. Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsmäßigen Leistungserbringung-, zum Zweck der Vertragsdurchführung-, für vertragliche und vorvertragliche Pflichten-, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen- erforderlich oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
5. Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Mario Schauster, Grüner Weg 27, 53773 Hennef.
7. Bei Anträgen zur Löschung, Nutzungsuntersagung etc. von Bilderzeugnissen wird der gewährte Rabatt durch die Erlaubnis zur Veröffentlichung (20% des Gesamthonorars) nachträglich fällig.
8. Die Gäste und andere Dienstleister auf Veranstaltungen sind darüber zu informieren, dass am Tage der Veranstaltung ein Fotograf anwesend sein wird welche diesen fotografisch begleitet. Durch die Reportagefotografie können sich diese Personen auch im Hintergrund der Bilder wiederfinden, wenn sie nicht aktiv vor die Kamera treten. Aufgrund des Rechtes am eigenen Bild können Personen dieser Abbildung widersprechen. In einem solchen Fall ist vor dem Tag der Hochzeit schriftlich Widerspruch einzulegen damit darauf Rücksicht genommen werden kann – sollte kein schriftlicher Widerspruch erfolgen, so wird dies als stillschweigende Zustimmung gedeutet.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein- oder werden, so werden die Punkte im Übrigen davon nicht berührt.